Häufige Fragen (FAQs)

1. Benötige ich eine ärztliche Überweisung?

Ja, für physiotherapeutische Behandlungen benötigen Sie eine gültige ärztliche Überweisung bzw. Verordnung. Diese kann von Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt, einer Fachärztin bzw. einem Facharzt sowie von Krankenhäusern, Kliniken oder Ambulanzen ausgestellt werden.

Die Verordnung sollte die ärztliche Diagnose, die verordnete physiotherapeutische Maßnahme sowie Anzahl und Dauer der Behandlungen enthalten (z. B. "Physiotherapeutische Bewegungsbehandlung, 6 × 45 Minuten").

Für präventive Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Prophylaxe oder für ein physiotherapeutisches Beratungsgespräch benötigen Sie keine ärztliche Überweisung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kosten für diese Leistungen in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen oder rückerstattet werden.

2. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Für die Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder per E-Mail.

Sollte ich Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf meiner Mobilbox mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und Ihrem Anliegen. Ich melde mich ehestmöglich bei Ihnen zurück.

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden müssen. Nicht fristgerecht abgesagte Termine müssen aus organisatorischen Gründen privat in Rechnung gestellt werden.

3. Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin folgende Unterlagen und Gegenstände mit:

  • Ihre ärztliche Überweisung bzw. Verordnung (falls vorhanden)
  • Relevante medizinische Befunde (z. B. Röntgenbilder, MRT-, CT-Befunde oder Arztbriefe)
  • Ein großes Liege- oder Badetuch
  • Bequeme Kleidung bzw. Sportbekleidung, die eine Untersuchung und Behandlung erleichtert

So können wir ausreichend Zeit für eine umfassende Befundung und einen optimalen Therapiebeginn nutzen.

4. Wie erfolgt die Verrechnung der Leistung? 

Ich bin Wahltherapeutin für alle Krankenkassen.

Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an jede Therapieeinheit. Sie erhalten selbstverständlich eine Honorarnote, die Sie für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse oder privaten Zusatzversicherung verwenden können. Nach Abschluss Ihrer Therapieserie erhalten Sie eine Honorarnote. Diese können Sie nach der Bezahlung gemeinsam mit Ihrer ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Bekomme ich einen Teil der Therapiekosten rückerstattet?

Je nach Krankenkasse wird Ihnen ein Teil der Therapiekosten rückerstattet. Die Höhe der Kostenrückerstattung richtet sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie über eine private Kranken- oder Zusatzversicherung verfügen, werden die Kosten für ärztlich verordnete Physiotherapie häufig ganz oder teilweise übernommen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung über die individuellen Voraussetzungen und den Umfang einer möglichen Kostenrückerstattung.